Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wildtiere

. Im Falle von Wildtieren ist eine gesonderte Meldung gemäß § 31b Abs. 1 TSchG dann nicht erforderlich, wenn eine solche Meldung bereits im Rahmen der Anzeige gemäß § 25 TSchG erfolgt oder erfolgt ist.