Aufschulungslehrgänge für Pflegeassistenten
In der Sozialbetreuungsberufe-Ausbildungsverordnung () können für Personen, die über die Berufsberechtigung in der Pflegeassistenz nach § 85 GuKG verfügen, Aufschulungslehrgänge eingerichtet und die in diesem Zusammenhang erforderlichen besonderen Bestimmungen insbesondere über Ausbildungsmodule, Ausbildungsgegenstände und Praktika sowie deren Ausmaß erlassen werden.
