Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Studienbeihilfenbehörde wird im Wirkungsbereich der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung und Frauen für Leistungsangebote im Bereich der Studienförderung als leistungsdefinierende Stelle im Sinne des für Leistungsangebote im Sinne des bestimmt. Dadurch wird der Studienbeihilfenbehörde die eigenständige Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten als leistungsdefinierende Stelle übertragen.