Schutz des Tourismus
Der Tourismus, insbesondere Maßnahmen und öffentliche Einrichtungen zu seiner Förderung, stehen unter einem besonderen Schutz.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutz des Tourismus
Der Tourismus, insbesondere Maßnahmen und öffentliche Einrichtungen zu seiner Förderung, stehen unter einem besonderen Schutz.