Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Tourismusabgabe für Ferienwohnungen gem. beträgt

a) bei einer Nutzfläche bis zu 30 m2  S 552,-

b) bei einer Nutzfläche von mehr

als 30 m2 bis 50 m2  S 774,-

c) bei einer Nutzfläche von mehr

als 50 m2 bis 70 m2  S 1.106,-

d) bei einer Nutzfläche von mehr

als 70 m2 bis 100 m2  S 1.437,-

e) bei einer Nutzfläche von mehr

als 100 m2 bis 130 m2  S 1.769,-

f) bei einer Nutzfläche von mehr

als 130 m2  S 2.211,-