Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Höchstgrenze für die Tourismusförderungsbeiträge der Burgenländischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft und der Burgenländischen Erdgasversorgungs-Aktiengesellschaft gem. beträgt S 298.526,-.