. Die Höhe der pauschalierten Ortstaxen für Mobilheime gem. § 26 Abs. 3 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992 beträgt S 1.106,-.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Höhe der pauschalierten Ortstaxen für Mobilheime gem. § 26 Abs. 3 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992 beträgt S 1.106,-.