Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Die Höhe der pauschalierten Ortstaxen für Mobilheime gem. § 26 Abs. 3 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992 beträgt S 1.106,-.