Bestimmung von Tatbeständen von Verwaltungsübertretungen für Organstrafverfügungen und Anonymverfügungen
Für die in der Anlage angeführten Tatbestände von Verwaltungsübertretungen dürfen durch Organstrafverfügungen bzw. Anonymverfügungen Geldstrafen in der dort jeweils festgesetzten Höhe eingehoben bzw. vorgeschrieben werden.
