Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die in Vorarlberg anfallenden und nach (TMG) ablieferungspflichtigen tierischen Nebenprodukte, soweit sie nicht von der Ablieferungspflicht nach der Tiermaterialien-Verordnung ausgenommen sind.