Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeines

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die in Tirol anfallenden und nach des Tiermaterialiengesetzes (TMG) ablieferungspflichtigen tierischen Nebenprodukte, soweit diese nicht von der Ablieferungspflicht nach der Tiermaterialien-Verordnung ausgenommen sind.