Leistungsvorsorge kommunaler Sammelstellen im Seuchenfall
Für die Verwahrung und Ablieferung der Kadaver von seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren haben die Gemeinden durch ihre kommunalen Sammelstellen zu sorgen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Leistungsvorsorge kommunaler Sammelstellen im Seuchenfall
Für die Verwahrung und Ablieferung der Kadaver von seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren haben die Gemeinden durch ihre kommunalen Sammelstellen zu sorgen.