Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Leistungsvorsorge kommunaler Sammelstellen im Seuchenfall

Für die Verwahrung und Ablieferung der Kadaver von seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren haben die Gemeinden durch ihre kommunalen Sammelstellen zu sorgen.