2. Unterabschnitt
Behörden und Verfahren
Parteien im Siedlungsverfahren sind:
1. die Antragsteller im Sinne des ;
2. Personen, die Grundstücke, Gebäude oder Rechte zur Verfügung stellen, soweit sie nicht bereits unter Z 1 fallen, sowie jene Personen, denen an diesen Grundstücken oder Gebäuden dingliche Rechte zustehen.
