Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Unterabschnitt

Behörden und Verfahren

Parteien im Siedlungsverfahren sind:

1. die Antragsteller im Sinne des ;

2. Personen, die Grundstücke, Gebäude oder Rechte zur Verfügung stellen, soweit sie nicht bereits unter Z 1 fallen, sowie jene Personen, denen an diesen Grundstücken oder Gebäuden dingliche Rechte zustehen.