Information
Die Gemeinde hat die Gemeindebewohner in regelmäßigen Abständen über Maßnahmen zum Schutz vor Katastrophen, insbesondere über die wesentlichen Inhalte des Gemeinde-Katastrophenschutzplanes, zu informieren. Auf Verlangen ist Gemeindebewohnern Einsicht in den Gemeinde-Katastrophenschutzplan zu gewähren, sofern dem nicht gesetzliche Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflichten, der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen oder der Schutz kritischer Infrastruktur entgegenstehen.
