Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Bei wiederkehrenden Gebühren, die jährlich nicht mehr als 1 000 Euro betragen, kann der gesamte Jahresbetrag auf einmal eingehoben werden, sofern der Antragsteller keine quartalsweise Fälligkeit gemäß beantragt.