Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Frequenznutzungsgebühren für Satellitenfunkanlagen

. Für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Satellitenfunkanlagen beträgt die Gebühr jährlich für jeden Sender bei einer maximalen Hochfrequenz-Ausgangsleistung von

1. bis 1 Watt 180 Euro

2. bis 6 Watt 480 Euro

3. bis 30 Watt 660 Euro

4. bis 150 Watt 1 320 Euro

5. bis 1 000 Watt 3 960 Euro

6. über 1 000 Watt 7 920 Euro