In den Fällen der Befundung oder Begutachtung gemäß sind die LKF-Gebühren von den Sozialversicherungsträgern in voller Höhe zu entrichten.
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Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
In den Fällen der Befundung oder Begutachtung gemäß sind die LKF-Gebühren von den Sozialversicherungsträgern in voller Höhe zu entrichten.