Hubschrauberlandeplatz
Im Bereich einer allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt ist, sofern dies nach den örtlichen Verhältnissen möglich ist, ein geeigneter Landeplatz für Rettungshubschrauber anzulegen und betriebsbereit zu halten.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Hubschrauberlandeplatz
Im Bereich einer allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt ist, sofern dies nach den örtlichen Verhältnissen möglich ist, ein geeigneter Landeplatz für Rettungshubschrauber anzulegen und betriebsbereit zu halten.