Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch

Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch dürfen nur in allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten mit Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe betrieben werden.