Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch
Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch dürfen nur in allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten mit Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe betrieben werden.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch
Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch dürfen nur in allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten mit Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe betrieben werden.