Ausbildung zum Eigenbestandsbesamer und zur Eigenbestandsbesamerin
Für die Ausbildung zum Eigenbestandsbesamer und zur Eigenbestandsbesamerin gilt bis 5 mit folgenden Abweichungen sinngemäß:
a) die Lehrinhalte gemäß sind in einem für Eigenbestandsbesamungen ausreichenden Ausmaß zu vermitteln;
b) der Ausbildungslehrgang für Rinder, Schafe, Ziegen und Equiden hat mindestens 24 Stunden bzw. Unterrichtseinheiten und der Ausbildungslehrgang für Schweine hat mindestens 12 Stunden bzw. Unterrichtseinheiten vorzusehen.
