Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Festlegung von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Tierseuchen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Tierspitälern, Tierschutzhäusern und Tierheimen.