Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bescheinigung der Untersuchung

. Über die durchgeführte Untersuchung ist dem Tierhalter eine Bestätigung auszustellen, in der das Ergebnis der Untersuchung vermerkt ist und die folgenden Hinweis enthält: „Nur zur privaten häuslichen Verwendung. Das Fleisch darf nicht in Verkehr gebracht werden.“