Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebühren für Betriebszulassungen

Die Gebühr für eine Betriebszulassung gemäß des Tiermaterialiengesetzes wird

a) mit einem Grundbetrag von € 100,– und

b) einem Zuschlag für jede nachstehend angeführte Betriebskategorie wie folgt festgesetzt:

1. Zwischenbehandlungsbetrieb € 45,–

2. Lagerbetrieb € 45,–

3. Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlage € 45,–

4. Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 und 2 € 45,–

5. Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 3 € 45,–

6. Fettverarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 2 und 3 € 45,–

7. Biogasanlage und Kompostieranlage € 45,–

8. Heimtierfutterbetrieb und technische Anlagen € 45,–