Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Beitragshöhe

Der von den Tierhaltern an den Tiergesundheitsfonds zu leistende Beitrag beträgt pro Tier und Jahr:

a) für Rinder ab einem halben Jahr: 1,80 Euro;

b) für Einhufer ab einem Jahr: 80 Cent;

c) für Schafe ab einem Jahr: 50 Cent;

d) für Ziegen ab einem Jahr: 80 Cent.