Zurücknahme der Anerkennung als Kurort
Auf die Zurücknahme der Anerkennung als Kurort durch die Landesregierung ist sinngemäß anzuwenden.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Zurücknahme der Anerkennung als Kurort
Auf die Zurücknahme der Anerkennung als Kurort durch die Landesregierung ist sinngemäß anzuwenden.