Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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8. Hauptstück

Schlussbestimmungen

Inkrafttretensbestimmungen

. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.

(2) , , und Z 1a, , bis 3, sowie die Bezeichnung des in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) und in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025, treten mit 1. September 2025 in Kraft.