Schlachtung von Reagenten oder verdächtigen Tieren
. Können Tiere wegen des Vorliegens oder des Verdachts einer Tierseuche aufgrund eines behördlichen Auftrags insbesondere nach einer Verordnung gemäß zum menschlichen Genuss geschlachtet werden, so ist der Schlachterlös vom der Entschädigung gemäß abzuziehen.
