Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeine gesundheitspolitische Aufgaben

Der Fonds hat in Angelegenheiten allgemeiner gesundheitspolitischer Belange folgende Aufgaben wahrzunehmen:

a) die (Weiter-)Entwicklung der Gesundheitsziele (einschließlich Strategien zur Umsetzung) auf Landesebene;

b) die Festlegung von Grundsätzen der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen;

c) die Festlegung von Grundsätzen der Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement;

d) die Mitwirkung am Auf- und Ausbau der öffentlichen Gesundheitstelematik-Infrastruktur auf Landesebene;

e) die Umsetzung von Projekten zur Gesundheitsförderung;

f) die Evaluierung der von der Gesundheitsplattform auf Landesebene wahrgenommenen Aufgaben.