4. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Kostenloser und barrierefreier Zugang
Der Zugang zu den Diensten der nach diesem Gesetz eingerichteten Organe der Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ist allen vom Geltungsbereich dieses Gesetzes erfassten Personen kostenlos und umfassend barrierefrei zu ermöglichen.
