Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Hauptstück

Gleichbehandlung im Gemeindedienst

Geltungsbereich

Dieses Hauptstück gilt

a) für alle in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis oder in einem Ausbildungsverhältnis zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband stehenden Bediensteten und

b) für Personen, die sich um die Aufnahme in ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband bewerben.