2. Hauptstück
Gleichbehandlung im Gemeindedienst
Geltungsbereich
Dieses Hauptstück gilt
a) für alle in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis oder in einem Ausbildungsverhältnis zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband stehenden Bediensteten und
b) für Personen, die sich um die Aufnahme in ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband bewerben.
