Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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X. Erleichterungen

. Auf Anschlußbahnen kann die selbständige Führung und Bedienung von Triebfahrzeugen ohne die Ablegung der Triebfahrzeugführerprüfung erfolgen, sofern

– die erforderlichen Kenntnisse im Rahmen der theoretischen und praktischen Unterweisung ( des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes 1994) vermittelt werden und

– eine entsprechende nähere Regelung (insbesondere mit einer bestimmten Höchstnennleistung und einer bestimmten Fahrzeughöchstgeschwindigkeit) in den gemäß des Eisenbahngesetzes 1957 genehmigungspflichtigen Betriebsvorschriften vorgesehen ist.