Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Die Prüfungskommission hat über das Ergebnis der Triebfahrzeugführerprüfung eine Niederschrift zu verfassen. Diese hat jedenfalls die im Prüfungszeugnis erforderlichen Angaben () zu enthalten.