. Die Prüfungskommission hat über das Ergebnis der Triebfahrzeugführerprüfung eine Niederschrift zu verfassen. Diese hat jedenfalls die im Prüfungszeugnis erforderlichen Angaben () zu enthalten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Prüfungskommission hat über das Ergebnis der Triebfahrzeugführerprüfung eine Niederschrift zu verfassen. Diese hat jedenfalls die im Prüfungszeugnis erforderlichen Angaben () zu enthalten.