Der Gemeinsame Programmrat für Nachrichtensatellitenprogramme bestätigt anhand eines Berichtes der Organisation den Abschluß des Programms. Die Organisation notifiziert dies schriftlich den Teilnehmerstaaten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Gemeinsame Programmrat für Nachrichtensatellitenprogramme bestätigt anhand eines Berichtes der Organisation den Abschluß des Programms. Die Organisation notifiziert dies schriftlich den Teilnehmerstaaten.