Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Auftragsverarbeiter

Bei Anwendungs-Hosting des Landes Tirol ist das Amt der Tiroler Landesregierung Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Z 8 der Datenschutz-Grundverordnung im Verhältnis zu den Verantwortlichen nach . Die Verpflichtungen nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung sind vom Amt der Tiroler Landesregierung als Auftragsverarbeiter wahrzunehmen.