Rückmeldungen
. Bei der Anzeige im Transparenzportal von Leistungen im Sinne des bis f ist bei jeder Leistung die leistende Stelle mit Daten zur Kontaktaufnahme anzugeben. Zusätzlich ist eine Angabe zur Ermöglichung der Kontaktaufnahme mit der Datenklärungsstelle () anzugeben.
