. Die Kosten der Probeneinsendung (wie Porto und Fracht) sowie der Probenzustellung gehen zu Lasten des Antragstellers (Verfügungsberechtigten).
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Kosten der Probeneinsendung (wie Porto und Fracht) sowie der Probenzustellung gehen zu Lasten des Antragstellers (Verfügungsberechtigten).