Rechtsschutz
Gegen Bescheide, die in Anwendung dieses Gesetzes erlassen werden, steht den Parteien das Recht der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechtsschutz
Gegen Bescheide, die in Anwendung dieses Gesetzes erlassen werden, steht den Parteien das Recht der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu.