Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kreditrisiko

. Ein Zahlungssystem hat für die wirksame Messung, Überwachung und Steuerung seiner Kreditrisikopositionen gegenüber den Teilnehmern bzw. jener Kreditrisikopositionen, die sich aus den Zahlungs-, Clearing- und Abwicklungsprozessen des Zahlungssystems ergeben, zu sorgen. Ein Zahlungssystem verfügt über ausreichend finanzielle Mittel, um seine Kreditrisikopositionen gegenüber jedem Teilnehmer mit hoher Sicherheit vollständig abdecken zu können.