Bezeichnung der Symbole
. Diese Verordnung bezeichnet im Anhang die Symbole, deren Verwendung gemäß § 2 Abs. 1 Symbole-Gesetz, BGBl. I. Nr. 103/2014, verboten ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezeichnung der Symbole
. Diese Verordnung bezeichnet im Anhang die Symbole, deren Verwendung gemäß § 2 Abs. 1 Symbole-Gesetz, BGBl. I. Nr. 103/2014, verboten ist.