Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausgegliederte Rechtsträger

Das Land und die Gemeinden haben im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der bis 9 sinngemäß auch Rechtsträger im Sinne des einhalten, an denen sie beteiligt sind und deren Organisation nicht der Landesgesetzgeber regelt.