Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mittelaufbringung

Förderungsmittel werden aufgebracht durch

1. vom Landtag bewilligte Mittel;

2. Refinanzierung am Kapitalmarkt;

3. Einnahmen der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. einschließlich der Tochtergesellschaften;

4. sonstige dem Förderungszweck gewidmete Mittel.