Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Flugobjekte

Sofern das Steigenlassen von Flugobjekten, wie Drohnen, Fesselballonen, Drachen und Kleinluftballonen, nach luftfahrtrechtlichen Bestimmungen zulässig ist, dürfen sie weder den Luftverkehr noch Personen oder Sachen auf der Erde gefährden.