Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pyrotechnische Gegenstände

Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass bei Veranstaltungen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und T1 und diese ausschließlich auf Szenenflächen verwendet werden, sofern nicht eine Bewilligung nach den pyrotechnischen Vorschriften erteilt wurde.