Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Formulare und Beilagen

(1) Für Anbringen auf Grund des StVAG 2012 sind die in den Anlagen festgelegten Formulare zu verwenden und die in den Formularen festgelegten Beilagen anzuschließen:

Anbringen

Formulare

Meldung nach oder Z 3 StVAG

Anlage 1 – Veranstaltung – Meldung

Anlage 2 – Mobile Veranstaltung/mobiler Veranstaltungsbetrieb – Meldung

Anlage 3 – Kleinveranstaltung – Meldung

Anzeige nach

Anlage 4 – Veranstaltung – Anzeige

Antrag auf Bewilligung einer Großveranstaltung nach

Anlage 5 – Großveranstaltung – Antrag

Antrag auf Bewilligung einer mobilen Veranstaltung/eines mobilen Veranstaltungsbetriebes nach

Anlage 6 – Mobile Veranstaltung/mobiler Veranstaltungsbetrieb – Antrag

Antrag auf Bewilligung einer Veranstaltungsstätte nach oder einer Änderung nach

Anlage 7 – Veranstaltungsstätte – Antrag

Aufnahme in das Register nach

Anlage 8 – Registrierung einer Veranstaltungs(betriebs-)einrichtung

(2) Behörden können die in Abs. 1 festgesetzten Formulare auch als elektronisch ausfüllbare Formulare bereitstellen, wobei jene Anpassungen zulässig sind, die sich aus technischen Erfordernissen ergeben.

(3) Wenn Behörden diese Formulare bereitstellen, kann dies unter Einbeziehung der Behördenbezeichnung samt zugehöriger Kontaktdaten in einem von der Behörde gewählten Briefkopf erfolgen.