Schlußbestimmung
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Übertragung bestimmter Angelegenheiten auf dem Gebiet der Straßenpolizei an die Bundespolizeidirektionen Sankt Pölten, Schwechat und Wiener Neustadt, LGBl. 4010, außer Kraft.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
