Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fünfter Abschnitt

UNTERBRINGUNG IN EINER ANSTALT FÜR GEFÄHRLICHE RÜCKFALLSTÄTER

Zwecke der Unterbringung

. Die Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter soll die Untergebrachten davon abhalten, schädlichen Neigungen nachzugehen, und ihnen zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepaßten Lebenseinstellung verhelfen.