Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Berechnung von Fristen

. Wird die Strafhaft in unmittelbarem Anschluß an die Untersuchungshaft vollzogen, so ist für die Berechnung der Fristen nach den und 156 die gemäß den und 66 des Strafgesetzbuches anzurechnende Zeit der Vorhaft der Strafzeit hinzuzurechnen.