Strafen für Ordnungswidrigkeiten
. Als Strafen für Ordnungswidrigkeiten kommen nur eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen in Betracht:
1. der Verweis;
2. die Beschränkung oder Entziehung von Vergünstigungen;
3. die Beschränkung oder Entziehung der Rechte auf Verfügung über das Hausgeld (), Fernsehempfang (), Briefverkehr (), Besuchsempfang () oder Telefongespräche ();
4. die Geldbuße;
5. der Hausarrest.
