Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Strafen für Ordnungswidrigkeiten

. Als Strafen für Ordnungswidrigkeiten kommen nur eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen in Betracht:

1. der Verweis;

2. die Beschränkung oder Entziehung von Vergünstigungen;

3. die Beschränkung oder Entziehung der Rechte auf Verfügung über das Hausgeld (), Fernsehempfang (), Briefverkehr (), Besuchsempfang () oder Telefongespräche ();

4. die Geldbuße;

5. der Hausarrest.