Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung sind hinsichtlich des bis 4 und des der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Bundesministerin für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut.