Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Inkrafttreten

. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

(2) und 3, und 4, , samt Überschrift, , und 3 in der Fassung der Sterbeverfügungs-Novelle 2026 – StVfG-Nov 2026, BGBl. I Nr. 69/2026 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. dritter und vierter Satz gilt für Bestätigungen, die nach diesem Zeitpunkt ausgestellt werden. fünfter Satz gilt für Sterbeverfügungen, die nach diesem Zeitpunkt errichtet werden. und und 3 gelten auch für Sterbeverfügungen, die vor dem Inkrafttreten der Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026 errichtet wurden. Die Erneuerung von Sterbeverfügungen vor einer ärztlichen Person gemäß ist ab 1. Februar 2027 zulässig.