Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anzuwendendes Verfahrensrecht

Soweit in diesem Gesetz und im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG nicht anderes bestimmt ist, sind in den Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG mit Ausnahme der bis 5 sowie des IV. Teils sinngemäß anzuwenden.